facebooktwitter

Startseite

Telefonsex

kostenlose Anzeigen

Kartenauswahl

Volltextsuche

ANZEIGE
CAM
Privat

Telefonsex

RUF MICH AN!

Anzeige

SURF TIPPS

W-O-XXX EROTIK-STORES

Erlensee & Fulda

ANZEIGE

ANZEIGE

ANZEIGE

ANZEIGE

ANZEIGE

ANZEIGE

ANZEIGE

ANZEIGE

ANZEIGE

ANZEIGE

Prostitutionsschutzgesetz 2017

Am 01.07.2017 tritt das neue Prostitutionsschutzgesetz in Kraft. Deshalb sind unter den Erotikanzeigen einige Inhalte nicht mehr erlaubt. Wir erklären dir, inwiefern du als Ladiesland-User davon betroffen bist, denn nicht nur für professionelle Anbieter ändert sich einiges, sondern auch für Hobbyhuren oder Personen, die Sex gegen Taschengeld anbieten oder suchen.

Was ist Prostitution?

  • Das Prostitutionsschutzgesetz betrifft alle, die für sexuelle Dienstleistungen ein Entgelt nehmen. Dies schließt auch das sogenannte Taschengeld oder Gutscheine mit ein.
  • Sexuelle Dienstleistungen sind Handlungen von einer Person an mindestens einer anderen Person. Dazu zählt z.B. Oral, Vaginal- oder Analverkehr sowie die Befriedigung mit der Hand (Handjob). Auch das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gilt als sexuelle Dienstleistung. Dies betrifft z.B. Sex zu dritt gegen Geld, egal, ob die dritte Person aktiv oder passiv teilnimmt.
  • Ausgenommen sind Vorführungen mit darstellerischem Charakter ohne sexuelle Aktivität, z.B. Strippen, Sexchats oder Livecam-Shows, sowie der Versand von Wäsche oder Bildern.

Wer ist betroffen?

  • Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Als nebenbei ausgeübte Prostitution gelten z.B. sexuelle Dienstleistungen gegen Taschengeld.
  • Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen ein Entgelt erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die “Happy-End” anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“). Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig, z.B. zu Hause, oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, z.B. als Arbeit in einem Club oder einem Bordell.

Was ist auf ladiesland.de verboten?

Folgendes ist auf ladiesland.de in Kontaktanzeigen als Angebot oder Gesuch verboten:

  • Wie auch schon zuvor ist der ungeschützte Geschlechtsverkehr auf ladiesland.de verboten. Dazu zählt Vaginalverkehr, Analverkehr und Oralverkehr.
  • Auch Umschreibungen wie “AO”, “reinspritzen”, “Französisch Ohne (FO)” oder “Französisch Total (FT)” sowie “Schlucken” oder “Mit Aufnahme” sind streng verboten.
  • Angebote und Gesuche zum “schwängern” gelten als ungeschützter Geschlechtsverkehr und sind streng untersagt.
  • Sex mit schwangeren Frauen ist ebenfalls verboten.
  • Auch GangbangHerrenüberschusspartys sowie Flatrate- oder Pauschalsexangebote sind auf ladiesland.de nicht erlaubt.

Bitte beachte, dass Anzeigen bei Verstoß sofort gesperrt werden, ggfs. das Nutzungsverhältnis zwischen dir und ladiesland.de beendet werden muss und es strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

 

Die Anzeigen auf ladiesland.de werden regelmäßig von Mitarbeitern und unseren Rechtsanwälten und auch von Behörden kontrolliert. Bei Verstößen wird der Inserent haftbar gemacht und muss unter anderem mit folgenden Bußgeldern rechnen:

  • Freier müssen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen, wenn Sie ungeschützten Sex haben.
  • Prostituierte, die mehrfach gegen die Kondompflicht verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
  • Prostituierte oder Betreiber einer Prostitutionsstätte müssen bis zu 1.000 Euro zahlen, wenn Sie die Anmeldung nicht fristgerecht vorlegen können oder gegen andere Auflagen verstoßen.

Wie funktioniert die Anmeldung als Prostituierte?

  • Alle Personen egal welchen Geschlechts, die Sex gegen Entgelt anbieten (also auch Dominas, Prostituierte, Tantramasseurinnen, Escortdamen oder Hobbyhuren/ Taschengeldladys), müssen sich registrieren lassen.
  • Du musst eine Gesundheitsberatung vornehmen lassen, die du bei der Anmeldung nachweisen musst.
  • Für die Anmeldung benötigst du 2 Fotos und musst deinen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und deine Staatsangehörigkeit angeben bzw. deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Für deinen Ausweis, den du erhältst, kannst du auch ein Pseudonym erhalten. Wichtig ist, dass du den Ausweis immer bei dir tragen musst, wenn du arbeitest oder Sexdates hast.

Prostitutionsstätten

  • Als Prostitutionsstätte gelten alle Orte, an denen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt ausgeübt werden, z.B. Bordelle, FKK- oder Laufhäuser, Hostessenwohnungen oder Prostituierten-Wohngemeinschaften.
  • Prostitutionsstätten müssen einen Antrag stellen. Bestehende Etablissements haben eine Frist bis zum 31.10.2017, alle Betriebe, die ab dem 01.07.2017 eröffnen, benötigen vor Eröffnung die erteilte Genehmigung.

Übergangfristen

  • Personen oder Betreiber, die bereits vor dem 01.07.2017 tätig waren, haben bis zum 31.12.2017 eine Frist, Ihren Betrieb bzw. Ihre Tätigkeit bei den Behörden anzumelden.
  • Das Werbeverbot und die Kondompflicht gelten unabhängig von der Übergangsfrist ab dem 01.07.2017.
  • Betreiber müssen ihre Vereinbarungen mit angestellten Sexworkerinnen ab dem 01.07.2017 in Textform festhalten. Dies betrifft folgende Dokumente:
    • Vereinbarung zur Zimmer/ Raumvermietung und Miete
    • Gegenzeichnung der Angestellten der Hausordnung inklusive Kenntnisnahme zum Werbeverbot und zur Kondompflicht
    • Dokumentation zur Vorlage des Ausweises bzw. schriftliche Zusage, dass die Angestellte vor dem 01.07.2017 bereits angestellt war und die Übergangsfrist bis zum 31.12.2017 wahrnimmt
    • Dokumentation der Zahlungsvorgänge zwischen Betreiber und Sexworkerin (Quittungsbelege)

 

 

keine Rechtsberatung

Diese Übersicht kann keine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen. Die hier dargestellte Interpretation des Gesetzes kann sich jederzeit ändern. Dieser Ratgeber erhebt keinen Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit. Irrtümer sind vorbehalten und alle Angaben ohne Gewähr. Fragen sollten mit einem Anwalt, Beratungsstellen oder der zuständigen Behörde direkt geklärt werden.